Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung Neben ärztlichen Leistungen, Arznei-und Heilmitteln sind auch Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis im SGB V gesetzlich festgeschrieben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Heilmittel ausschließlicher nach ärztlicher Verordnung. Dieses Hilfsmittelverzeichnis ist für Patienten oder zuständige Betreuungspersonen im Hilfsmittelkatalog bei der Krankenkasse oder im Sanitätshaus einsehbar, und bietet somit einen genauen Überblick