Hilfsmittel

Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung Neben ärztlichen Leistungen, Arznei-und Heilmitteln sind auch Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis im SGB V gesetzlich festgeschrieben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Heilmittel ausschließlicher nach ärztlicher Verordnung. Dieses Hilfsmittelverzeichnis ist für Patienten oder zuständige Betreuungspersonen im Hilfsmittelkatalog bei der Krankenkasse oder im Sanitätshaus einsehbar, und bietet somit einen genauen Überblick

Katheterwechsel

Zuerst erfolgen eine gründliche Handwäsche und Händedesinfektion mit geeigneter Lösung. Der Unterkörper des entkleideten Patienten wird mittels eines sterilen Lochtuchs abgedeckt, folgend Anziehen von puderfreien Handschuhen und erneute Desinfektion, danach Öffnen und Bereitlegen aller sterilen Teile. Eine Auffangschale vorbeireiten, in dem sich mehrere steriler Tupfer befinden, nachfolgend den Inneneinschlag des Tuches auffalten und den sterilen

Pflege einer Ernährungssonde

Wie bei allen Vorgängen im Pflegebereich gilt Hygiene als oberstes Gebot zum Schutz vor Infektionen. Nach dem Händewaschen erfolgt stets das Tragen von Handschuhen und eine geeignete Händedesinfektion. Dann werden sowohl Nase des Patienten als auch die Sonde an sich auf eventuelle Verunreinigungen untersucht und vorsichtig mit einem feuchten Wattestäbchen gesäubert. Durch vermehrte Mundatmung/Mundtrockenheit ist