Seniorenstiftungen können als Träger von Pflegeeinrichtungen fungieren. Dabei kann es sich um Einrichtungen zum betreuten Wohnen als auch um Einrichtungen zur stationären Pflege handeln. Unter die Trägerschaft von Seniorenstiftungen können aber auch Seniorentreffs gestellt werden.
Hilfe zur Selbsthilfe durch Seniorenstiftungen
Neben hauptamtlichen Mitarbeitern können auch ehrenamtliche für eine Seniorenstiftung tätig sein. Das Ziel liegt darin, Pflegebedürftige zu einem möglichst selbstständigen Leben anzuleiten. Selbstverständlich wird auch unter der Aufsicht einer Seniorenstiftung die Pflege von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt und die Pflegeversicherung zahlt den regulären Pflegesatz, sofern der Pflegebedürftige eine entsprechende Pflegestufe innehat.
Seniorenstiftungen – Unterstützung für die Altenhilfe
Seniorenstiftungen sind gemeinnützige Einrichtungen, deren Zweck nicht im Erzielen von Gewinnen, sondern in der Unterstützung einer bestimmten Zielgruppe, nämlich Senioren, liegt. Jährlich werden Seniorenstiftungen durch die Stiftungsaufsicht des Landes überprüft. Solange die Stiftungsmittel dem gewünschten Zweck entsprechend angewandt werden, müssen sie nicht ausschließlich für spezielle Einrichtungen ausgegeben werden. Die Seniorenstiftungen haben unter anderem die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen für Senioren und deren Angehörige auszurichten.